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<title>ICE-Treff - Vollbahn</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
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<title>Vollbahn (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Sonderfall Düsseldorf - wie wäre ein Ausfall des Skytrain, der ja der Verbindungsauskunft nicht angezeigt wird (genauso wenig wie die Rolltreppe am Berliner Hauptbahnhof), fahrgastrechtlich zu werten?</p>
</blockquote><p>
Warum sollte der nicht angezeigt werden?</p>
<blockquote><p>Berechtigt ein Ausfall des Skytrain zur Nutzung der S-Bahn oder des SB52, wenn ein Ticket nur bis &quot;Düsseldorf Flughafen&quot; vorliegt? Einen Preisunterschied zwischen nur &quot;Flughafen&quot; und &quot;Flughafen Terminal&quot; scheint es bei Flextickets nicht zu geben - bei Sparpreisen schon.</p>
</blockquote><p>
Wenn das Cityticket enthalten ist, sind sowohl die S-Bahn, als auch der Skytrain, als auch der SB52 nutzbar (alle drei fahren im VRR-Tarifgebiet 43 - Düsseldorf Mitte/Nord); wenn keins enthalten ist nur die S-Bahn als Eisenbahn. Im Skytrain und SB52 gelten ausschließlich Fahrkarten des VRR- bzw. NRW-Tarifs.</p>
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<pubDate>Thu, 02 Apr 2026 18:32:00 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>JeDi</dc:creator>
</item>
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<title>Karlsruhe, Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die Faustregel STR=böse, S=gut gilt ja leider eben nicht durchgehend. Das Kuddelmuddel in Karlsruhe habe ich bis heute nicht endgültig durchschaut.</p>
</blockquote><p>Und es gibt ja auch Ausreißer in die andere Richtung, nämlich durchtarifierbare STR-Fahrten (z.B. die OEG, die inzwischen als STR 5 statt früher RNV 5 in der Auskunft ist).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726083</link>
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<pubDate>Thu, 02 Apr 2026 17:59:46 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>JeDi</dc:creator>
</item>
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<title>Karlsruhe, Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Wie erkennt man nun konkret, um welchen Bahntyp es sich handelt?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Als Fahrgast gar nicht, das ist aber auch relevant. Relevant ist, ob zum Eisenbahntarif durchtarifierbar ist oder nicht. Letztlich hilft also ein Blick ins Tarifpunkteverzeichnis unter bahn.de/agb, um sicher auszumachen, was jetzt der Fall ist.</p>
</blockquote><p>Leider selbst für halbwegs affine Bahnreisende eher schwer zu durchschauen.<br />
Die Faustregel STR=böse, S=gut gilt ja leider eben nicht durchgehend. Das Kuddelmuddel in Karlsruhe habe ich bis heute nicht endgültig durchschaut.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726053</link>
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<pubDate>Wed, 01 Apr 2026 07:08:57 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Karlsruhe, Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wie erkennt man nun konkret, um welchen Bahntyp es sich handelt?</p>
</blockquote><p>Als Fahrgast gar nicht, das ist aber auch relevant. Relevant ist, ob zum Eisenbahntarif durchtarifierbar ist oder nicht. Letztlich hilft also ein Blick ins Tarifpunkteverzeichnis unter bahn.de/agb, um sicher auszumachen, was jetzt der Fall ist. </p>
<p>Um bei deinen Beispielen zu bleiben: </p>
<p>Karlsruhe: hier gibt es S-Bahnen die komplett eine Eisenbahn sind (S3 der DB Regio), S-Bahnen die sowohl Eisen- als auch Straßenbahn sind (S1, S11, S4, S5 der AVG) und S-Bahnen, die nur Straßenbahn sind (aber die Stadtgrenze verlassen - S2 der VBK). Im Eisenbahnbereich sind eigentlich alle Halte auch Tarifpunkte, im Strassenbahnbereich grade in Karlsruhe nicht. (Beispiel: ab Karlsruhe Marktplatz erfolgt - egal ob die Fahrt mit einer S oder STR erfolgt keine Aufhebung der Zugbindung, da die Fahrkarte ausschließlich im rahmen des Citytickets ab dort gilt -  ab Karlsruhe Entenfang oder Heilbronn Rathaus bei ausschließlicher Fahrt mit S-Zügen außer der S2 aber schon, da die Fahrkarte im Rahmen der Gleichstellung ab dort gilt und somit ein durchgehender Beförderungsvertrag vorliegt)</p>
<p>Köln/Bonn: 16 und 18 zwischen Köln und Bonn sind zwar ebenfalls teilweise Eisenbahnen, aber nicht durchtarifierbar (und nein, man kann dafür auch keine Fahrkarten zu Zielen außerhalb der NRW-Verkehrsverbünde auf bahn.de kaufen), somit auch keine FGR. Bei der 66 zwischen Bonn und Siegburg ist das anders, die ist ab Bonn Hbf durchtarifierbar als ICE-Zubringer nach Siegburg, somit erfolgt ggf. auch eine Aufhebung der Zugbindung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726052</link>
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<pubDate>Wed, 01 Apr 2026 05:28:30 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>JeDi</dc:creator>
</item>
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<title>Karlsruhe, Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>In Karlsruhe gibt es eine Bahn, die innerstädtisch als Straßenbahn verkehrt, außerhalb jedoch auf die normalen Fernbahngleise wechselt. Ich nahem mal an, dass die Linienbezeichnung S.. auf eine S-Bahn und damit Vollbahn hindeutet. </p>
<p>In Köln gibt es die Stadtbahn, die bei der DB aber mit STR.. geführt wird, was für eine nicht FGR-abgesicherte Strassenbahn spricht. Andererseits kann man damit auch bis Bonn fahren, wofür die DB ganz normale Streckentickets verkauft. Die unterirdischen Bahnhöfe verwenden dann noch das U-Symbol, das normalerweise aber für ein U-Bahn steht.</p>
<p>Wie erkennt man nun konkret, um welchen Bahntyp es sich handelt?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726050</link>
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<pubDate>Tue, 31 Mar 2026 21:21:19 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Mike65</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollbahn (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Durch das Zwangs-Cityticket hat sich diese Sache allerdings sowieso erledigt.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Nein, warum? Es sind ja weiterhin Normalpreise z.B. von Stuttgart nach Nürnberg erstellbar (ja, jeweils mit Sammelbezeichnung). Ob die bis Nordost gelten oder nicht ist m.W. ungeklärt.</p>
</blockquote><p>Hast recht. Ich hatte die &quot;FV-Brille&quot; auf ;-)</p>
<p>Aus dem Automaten durfte bei solchen Fahrkarten sogar weiterhin </p>
<p>Nach: Nürnberg (Nürnberg Nordostbahnhof)</p>
<p>Direkt auf der Fahrkarte erscheinen?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726037</link>
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<pubDate>Tue, 31 Mar 2026 07:00:43 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollbahn (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Durch das Zwangs-Cityticket hat sich diese Sache allerdings sowieso erledigt.</p>
</blockquote><p>Nein, warum? Es sind ja weiterhin Normalpreise z.B. von Stuttgart nach Nürnberg erstellbar (ja, jeweils mit Sammelbezeichnung). Ob die bis Nordost gelten oder nicht ist m.W. ungeklärt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726026</link>
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<pubDate>Mon, 30 Mar 2026 19:09:19 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>JeDi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollbahn (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>U-bahn Nürnberg wäre so ein Sonderfall, weil in Transit zur Gräfenbergbahn der DB und Deutschlandtarif gilt.</p>
<p>Ich sage, dass die Zugbindung auch bei Störungen der U-Bahn aufgehoben werden muss allerdings kein Entschädigungsanapruch entsteht. Also so, wie bei tarifierbaren &quot;Bahnbussen&quot;.</p>
<p>Als Sonderfall vom Sonderfall war es bei der U-Bahn in Nürnberg zeitweise möglich, tarifwidrig auch zu Zwischenhalten zum Bahntarif zu buchen, obwohl eigentlich nur im Transit der Bahntarif gilt (unklar ist für mich bis heute, ob &quot;Transit&quot; das Ziel Nordostbahnhof(DB) umfassen soll oder nicht). Durch das Zwangs-Cityticket hat sich diese Sache allerdings sowieso erledigt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725988</link>
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<pubDate>Mon, 30 Mar 2026 07:40:30 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollbahn (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Vollbahn mit Cityticket: Köln, Hamburg (?)<br />
Straßen- oder U-Bahn mit Cityticket: Nürnberg (?), Bremen (?)</p>
<p>Welche Rechte fehlen in den beiden letzteren Fällen?</p>
</blockquote><p>Es ist relativ einfach: Fällt die Straßenbahn, U-Bahn der Bus aus und ich komme deshalb nicht rechtzeitig zum Bahnhof für meinen Fernverkehrszug, fällt hier die Zugbindung nicht. Ist mein Ziel die Haltestelle Bremen, Roland-Center und erreiche ich diese mit mehr als 60 Minuten Verspätung, durch eine Störung der Straßenbahn, obwohl ich in Bremen Hbf noch unter 60 Minuten Verspätung war (oder sogar pünktlich), gibt es keine Entschädigung. Auch hier entfällt die Zugbindung nicht, wenn die Verspätung von mehr als 20 Minuten erst im Straßenbahn-Segment entsteht. </p>
<p>Umgekehrt ist es, wenn meine Anfahrt zum Hamburger Hauptbahnhof mit der S-Bahn erfolgt (oder in Bremen mit der Regio-S-Bahn von z.B. Bremen-Walle). Wenn hier die S-Bahn Teil der Verbindung ist, wäre eine Verspätung der S-Bahn (auch bei City-Ticket für diesen Abschnitt) eben ein Grund für die aufgehobene Zugbindung, wenn ich dadurch meinen Anschlusszug verpassen. Auch wenn ich mit der S-Bahn zum Hamburger Flughafen weiter fahre, habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn ich in Hamburg Hbf noch unter 60 Minuten Verspätung bin, aber durch einen technischen Defekt am Flughafen die +60 erreicht werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725981</link>
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<pubDate>Mon, 30 Mar 2026 06:06:26 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Sanformatiker</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollbahn (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vollbahn mit Cityticket: Köln, Hamburg (?)<br />
Straßen- oder U-Bahn mit Cityticket: Nürnberg (?), Bremen (?)</p>
<p>Welche Rechte fehlen in den beiden letzteren Fällen?</p>
<p>Sonderfall Düsseldorf - wie wäre ein Ausfall des Skytrain, der ja der Verbindungsauskunft nicht angezeigt wird (genauso wenig wie die Rolltreppe am Berliner Hauptbahnhof), fahrgastrechtlich zu werten?</p>
<p>Berechtigt ein Ausfall des Skytrain zur Nutzung der S-Bahn oder des SB52, wenn ein Ticket nur bis &quot;Düsseldorf Flughafen&quot; vorliegt? Einen Preisunterschied zwischen nur &quot;Flughafen&quot; und &quot;Flughafen Terminal&quot; scheint es bei Flextickets nicht zu geben - bei Sparpreisen schon.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725978</link>
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<pubDate>Mon, 30 Mar 2026 04:45:10 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>плацкарт</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR bei Vorlauf City- Ticket (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Interessanterweise werden die Super-Sparpreise mit einem City-Ticket für Köln verkauft. Gelten hier im Falle einer Verspätung der S-Bahn die normalen Fahrgastrechte, insbesondere Aufhebung der Zugbindung für den nachfolgenden ICE? </p>
</blockquote><p>Ja</p>
<blockquote><p>Wie läßt sich gegebenenfalls die Verspätung der S-Bahn nachweisen? </p>
</blockquote><p>Screenshot im Navigator machen oder den Zub im ICE nachschauen lassen. Ist ja ein DB-Zug, also sollten Daten in jedem Fall vorliegen</p>
<blockquote><p>In den Bedingungen steht zwar, dass es sich um eine Durchgangsfahrkarte handelt, andererseits auch, dass beim City-Ticket Sonderbedingungen gelten.</p>
</blockquote><p>Der Satz bezieht sich auf die Nutzung von Nicht-Vollbahn-Verkehrsmittel</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725971</link>
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<pubDate>Sun, 29 Mar 2026 21:30:40 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR bei Vorlauf City- Ticket</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Für eine Bekannte suchte ich nach einer Verbindung ab Köln/ Bonn Flughafen. Die Fahrt geht per S-Bahn zum Kölner HBf, dann weiter mit zuggebundenem ICE. Interessanterweise werden die Super-Sparpreise mit einem City-Ticket für Köln verkauft. Gelten hier im Falle einer Verspätung der S-Bahn die normalen Fahrgastrechte, insbesondere Aufhebung der Zugbindung für den nachfolgenden ICE? Wie läßt sich gegebenenfalls die Verspätung der S-Bahn nachweisen? In den Bedingungen steht zwar, dass es sich um eine Durchgangsfahrkarte handelt, andererseits auch, dass beim City-Ticket Sonderbedingungen gelten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725960</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725960</guid>
<pubDate>Sun, 29 Mar 2026 19:26:28 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Mike65</dc:creator>
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